Am 16.12.2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im deutschen Bundestag verabschiedet, welches die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzt.
Die Richtlinie im Überblick:
Hinweisgebende sind für die Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken.
Damit sie zukünftig besser vor negativen Konsequenzen, wie zum Beispiel Kündigung, Degradierung, Einschüchterung oder ähnlichem geschützt werden, ist am 16.12.2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutze von Hinweisgebern (Whistleblower) im EU-Parlament in Kraft getreten.
Das Ziel der Richtlinie:
• aufdecken und unterbinden von Verstößen
• Errichtung von vertraulichen und sicheren Meldekanälen
• mit einem wirksamen Schutz für Hinweisegeber vor Konsequenzen
• im Bezug auf ihre Beschäftigung nicht haftbar gemacht werden zu können
• weder zivil- straf- oder verwaltungsrechtlich
Wer ist von der Richtlinie betroffen:
Kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10000 Einwohnern
Mit der WhistleBlowBox bieten wir Ihnen ein Anonymes digitales Meldesystem.
Anonym, DSGVO konform, ohne Speicherung von personenbezogenen Daten werden verschlüsselte Nachrichten und Hinweise zeitlich nachverfolgbar zur Verfügung gestellt, verschiedene Ombudspersonen möglich, mit höchster Sicherheit durch die optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Unsere WhistleBlowBox ist zudem mehrsprachenfähig.
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